UNSERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Es gilt österreichisches Recht. Zusätzlich zu den unten angeführten AGBs verweisen wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fachverbandes für Zimmerer. Die Arbeiten werden gemäß ÖNORM B 3417 ausgeführt. 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

Angebote

Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zusätzliche Zusicherungen und Garantien gelten nur in schriftlicher Form. Bei Auftragserteilung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Sie können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ausnahme: auf Kundenwunsch spezifisch gefertigte Ware.

Das Angebot kann sich ändern, wenn zum Zeitpunkt der Angebotserstellung kein gültiger Energieausweis vorlag und die Stärken der Bauteile angepasst werden müssen. Die alterativ angebotenen Positionen sind in der Angebotssumme nicht enthalten und werden extra verrechnet.

Preise

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Bei Regiearbeiten wird nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand (Fahrt-und Montagezeit) verrechnet. 

Die angeführten Preise sind Tagespreise. Bei nicht sofortiger Ausführung, sind wir gezwungen ein neues Angebot mit aktualisierten Preisen zu erstellen. Die Abrechnung erfolgt auf Grund von Aufmaß und der tatsächlichen Leistung. 

Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

Zahlung

20% des Entgeltes wird bei Auftragserteilung, 30% bei Leistungsbeginn, 40% bei Montagebeginn und die restlichen 10% nach Leistungsfertigstellung bzw. Bauabnahme fällig.

Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. 

Bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 7% Verzugszinsen zu berechnen. Bei Nichtzahlung und die Montage einzustellen. Alle bis dahin geleisteten Arbeiten werden dann ebenfalls fällig gestellt.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände übermittelt werden dürfen.

Leistungserbringung

Vor Beginn der Leistungserbringung muss der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.Die für die Montage erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

Zufahrtsmöglichkeiten für LKW müssen gegeben sein. Für die Güte der Werkstoffe sowie für die Abrechnung sind die Bestimmungen der fachtechnischen ÖNORM-Vorschriftenmaßgebend. Ale Öffnungen werden hohl für voll gemessen.

Die Stärken der Bauteile können sich ändern, wen zum Zeitpunkt der Kostenvoranschlagserstellung kein gültiger Energieausweis vorliegt. Die alterativangebotenen Positionen sind in der Angebotssumme nicht enthalten.

Fristen und Termine

Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Gefahrtragung

Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.

Annahmeverzug

Ist der Kunde länger als 3 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, haben wir das Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist vom Verschulden unabhängig.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

Unterlagen

Pläne, Skizzen, Angebote und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Daten und Fotos

Bei Unterzeichnung des Angebotes – der Kunde wird darauf im Angebot nochmals speziell hingewiesen - willigt der Kunde mit seiner Unterschrift ein, dass Fotos des Bauvorhabens von uns für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Kundendaten werden gem. DSGVO zur Auftragserfüllung gespeichert und verarbeitet und gegeben falls an beauftragte Subunternehmer weitergegeben. 

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mangelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Gegenüber Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 

Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern diese Ereignis kausal für den Schaden war. 

Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen.